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   VG Bayreuth, 24.04.2008 - B 2 K 07.849   

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VG Bayreuth, 24.04.2008 - B 2 K 07.849 (https://dejure.org/2008,75420)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 24.04.2008 - B 2 K 07.849 (https://dejure.org/2008,75420)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 24. April 2008 - B 2 K 07.849 (https://dejure.org/2008,75420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Hausverbot wegen Kritik an Theateraufführungen in einem offenen Brief; Meinungsfreiheit; Öffentlich-rechtliches Hausverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 22.10.1998 - 22 B 98.602
    Auszug aus VG Bayreuth, 24.04.2008 - B 2 K 07.849
    Diese setzt voraus, dass die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass die Behörde bei im Wesentlichen gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen erneut einen Verwaltungsakt mit dem gleichen oder zumindest gleichartigen Inhalt erlässt (vgl. BayVGH, Urteil vom 22.10.1998, Az. 22 B 98.602; BVerwG, Beschluss vom 26.04.1993, Az. 4 B 31/93 m.w.N.).

    Für das Feststellungsinteresse kommt es maßgeblich darauf an, ob der Kläger mit dem begehrten Sachurteil "noch etwas anfangen" kann, es also in irgendeiner Weise geeignet ist, seine Position in rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Hinsicht konkret zu verbessern (BayVGH, Urteil vom 22.10.1998, Az. 22 B 98.602).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.04.2008 - B 2 K 07.849
    Diese Schranken sind jedoch ihrerseits im Lichte der Meinungsfreiheit auszulegen (BVerfGE 7, S. 198 ff., 208 f.).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.04.2008 - B 2 K 07.849
    Insbesondere dann, wenn durch die Äußerungen die Menschenwürde angetastet würde (vgl. BVerfGE 75, S. 369 ff., 380) oder es sich um Formalbeleidigungen oder Schmähungen handeln würde, wird aber die Meinungsfreiheit regelmäßig zurückstehen müssen.
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.04.2008 - B 2 K 07.849
    Sie sind geprägt von den Elementen der Stellungnahme, des Dafürhaltens und der Beurteilung (vgl. BVerfGE 61, S. 1 ff., 8), sie sind nicht des Beweises hinsichtlich ihrer Wahrheit oder Unwahrheit zugänglich.
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.04.2008 - B 2 K 07.849
    Eine Schmähung liegt vielmehr erst dann vor, wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, S. 272 ff., 283 f.).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.04.2008 - B 2 K 07.849
    Auch bei privatrechtlicher Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses bleibt die Frage des "ob" des Zugangs zu der Einrichtung im Gegensatz zur Frage des "wie" der Benutzung eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, für die der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet ist (BVerwG, Beschluss vom 21.07.1989, Az. 7 B 184/88 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1997 - 25 B 2208/97

    Hausverbot für Doktorand - § 40 VwGO

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.04.2008 - B 2 K 07.849
    Für die Frage, ob ein Hausverbot dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht zuzuordnen ist, ist mangels eines öffentlich-rechtlichen Sonderrechts maßgeblich darauf abzustellen, welche Rechtsnormen die Rechtsbeziehungen der Beteiligten und damit das Hausverbot prägen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.10.1997, Az. 25 B 2208/97 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

    Auszug aus VG Bayreuth, 24.04.2008 - B 2 K 07.849
    Da es der Sinn jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, sind angesichts der heutigen Reizüberflutung aller Art einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen (BVerfGE 24, S. 278 ff., 286).
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